Das Verhältnis von Wissenschaft und Politik ist nicht trivial, sondern eng verwoben und komplex. Dies führte spätestens die Covid-19-Pandemie deutlich vor Augen: Wissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen wurden fast unvermeidlich politisiert, weil sie für Entscheidungen herangezogen wurden beziehungsweise als deren Grundlage dienen mussten. Wissenschaftliche Erkenntnisse sind also wesentlich für die Bewältigung von Krisen.
Optimale Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse
Die Bundesbehörden haben während der Covid-Pandemie die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht immer angemessen genutzt. Zu dem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-NR) in einem Bericht nach einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle: Der Bundesrat hätte sich bei seinen Beschlüssen zur Krisenbewältigung vor allem beim Aufbau des wissenschaftlichen Netzwerks des Bundesamtes für Gesundheit und bei der öffentlichen Kommunikation besser auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen sollen.
Es gäbe Verbesserungsbedarf, etwa bei der Beschaffung und der Verarbeitung der wissenschaftlichen Informationen durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Dieses habe sein wissenschaftliches Netzwerk zu spät und ohne echte Strategie aufgebaut. Darum müssten künftig klare Grundsätze hierfür festlegt werden.
Belastbares Wissen vs. vorläufige Erkenntnisse
Allerdings ist der fundamentale Unterschied zwischen politischen und wissenschaftlichen Formen der Problemlösung nicht zu negieren, denn die Wissenschaft liefert zwar belastbares Wissen, aber nur in Form von vorläufigen Erkenntnissen. Der Prozess ist dynamisch und muss entsprechend berücksichtigt werden. Wissenstransfer ist eine Kernaufgabe wissenschaftlicher Einrichtungen, der dann optimal gelingt, wenn die Erwartungshaltung sowie die Rahmenbedingungen klar definiert sind.
Zudem sind mehr Transparenz bei den Entscheidungsgrundlagen und der Kommunikation nötig. In den Entscheidungsgrundlagen sollen in Zukunft die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Ansichten ebenso dargelegt sein wie Unsicherheiten oder divergierende Meinungen. In der öffentlichen Kommunikation der Bundesbehörden soll konkret Bezug auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse genommen werden. Auch die Verteilung der Kommunikationsaufgaben soll durch entsprechende Prozesse und Vorgaben verbessert werden.