Wie sieht ein KI-Pionier die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz beim Thema Legal-Tech? Als ehemaliger Anwalt und Gründer einer digitalen Plattform verfügt David A. Bloch über Erfahrung in verschiedenen Rechtsbereichen. Wir haben ihm – ausschliesslich mit dem Einsatz menschlicher Intelligenz – einige wichtige Fragen gestellt.
Die rasante Entwicklung digitaler Möglichkeiten beeinflusst die Angebote der Rechtsberatung. Das Zürcher Start-up Jurata macht sich das zunutze und treibt die Veränderungen auf dem heimischen Markt mit an.
Die Rechtsanwältin, Mediatorin und Direktorin der Law and Economics Foundation St. Gallen, Susanne Dvorak, gibt einen persönlichen Einblick in ihre berufliche Laufbahn. Ihre vielfältige Ausbildung und der Mut zu neuen Herausforderungen sollen exemplarisch aufzeigen, wie der Weg nach einem klassischen Jus-Studium auch weitergehen kann und welche Überlegungen zu den passenden Schritten führen.
Was die wichtigen Themen im 2024 werden, ist alles andere als einfach vorauszusagen. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sie brauchen oder Veränderungen derselben mit sich bringen werden, ebenso. Ein Experte gibt eine persönliche Prognose ab und möchte damit Denkanstösse initiieren.
Wissenschaftliche Erkenntnisse sollen in Krisenzeiten besser genutzt werden. Zu der Ansicht kommt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates. Die Covid-Pandemie habe den Verbesserungsbedarf aufgezeigt.
Im obersten Exekutivorgan mangelt es in der Schweizer Unternehmensrealtität oft an einem: führenden Kreativen. Doch wer eine starke Marke aufbauen will, muss sie in die Firmenstrategie von Anfang an mit einbeziehen. Das bringt zwar unvermeidbar Zündstoff mit sich, löst aber auch die dringlichen anstehenden Probleme. Der Creative Leader Thomas Wildberger versteht Diversität ultimativ.
Das Schiedsgutachten sollte wieder vermehrt zur Anwendung kommen. Es dient der Prozessvermeidung und der Prozessvereinfachung. Es entlastet die Gerichte und ist für die Parteien kostensparend. Die Durchführung eines gerichtlichen Beweisverfahrens erübrigt sich. Es kann vor oder während einem Zivilprozess vereinbart werden, vorausgesetzt, dass der streitige Anspruch schiedsfähig ist und das Gleichbehandlungsprinzip beachtet wird. Es ist nicht nur für die Parteien, sondern auch für das Gericht verbindlich.