Geschlechterverteilung im bundesgerichtlichen Verfahren: eine Studie

Geschlechterverteilung im bundesgerichtlichen Verfahren: eine Studie

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Über die Gleichstellung der Frau wird auch in den Berner Amtsstuben und unter der Bundeshauskuppel diskutiert. Schliesslich entschied sich der Gesetzgeber, im Rahmen der Aktienrechtsreform mit Geschlechterrichtwerten den Frauenanteil in Führungspositionen zu fördern. Doch wie sieht es mit der Geschlechterverteilung vor und am Bundesgericht aus?

Die Studie

Um eine Antwort darauf zu finden, wurden im Rahmen einer Studie die publizierten Entscheide des Bundesgerichts vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2020 automatisiert ausgewertet mit einem eigens generierten Datensatz. Dies geschah, indem zunächst die offizielle Entscheiddatenbank des Bundesgerichts mittels Web Crawling automatisiert abgerufen wurde und die Entscheide als lokale Kopien gespeichert wurden. In technischer Hinsicht bot sich die Programmiersprache Python wegen ihrer spezialisierten Funktionalitäten an. Das Python-Skript funktioniert dabei ähnlich wie ein Sieb. Für die Identifizierung einer anwaltlichen Rechtsvertretung wurden drei Berufsbezeichnungen (Advokatin, Fürsprecherin und Rechtsanwältin) verwendet. Die Zuteilung des Geschlechts hing davon ab, ob im Entscheidtext ein männliches oder ein weibliches Substantiv verwendet wurde. Da diese Methode bei Kanzleifehlern oder Mehrfachvertretungen an gewisse Grenzen stösst, wurde die Zuverlässigkeit laufend optimiert. Wie in der wissenschaftlichen Literatur üblich wurden abschliessend 200 zufällig ausgewählte Gerichtsentscheide überprüft. 

Die Zahlen basieren auf einem eigens erstellten Datensatz, dem die automatisierte Auswertung von 45 452 deutschsprachigen Bundesgerichtsentscheiden zugrunde liegt. Entwickelt und ausgewertet wurde der Datensatz mithilfe von Python-Skripten.

Die Resultate

  1. Anwaltschaft: Gegenwärtig beträgt der Frauenanteil in der Anwaltschaft in der Schweiz etwa 31%. Diese Zahl bezieht sich auf die Mitgliederstatistik des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV). Da nun seit bald 20 Jahren mehr Frauen als Männer an den hiesigen Universitäten Rechtswissenschaften studieren, lässt sich die Zunahme des Frauenanteils wohl in den unteren Alterssegmenten verzeichnen. Der Frauenanteil in den Partnerschaften der fünfzehn grössten Schweizer Anwaltskanzleien liegt allerdings nur bei etwa 14 %.
  2. Spruchkörper: 1974 kam es mit Margrith Bigler-Eggenberger zur Wahl der ersten ordentlichen Bundesrichterin. Seit damals hat sich der Frauenanteil am Bundesgericht sukzessive auf heute 39,5% erhöht. Doch eine umfangreiche Analyse der Sonntags-Zeitung kritisierte, dass etwa die Hälfte der Entscheide in den Jahren 2007 bis 2018 ohne Mitwirkung einer Bundesrichterin gefällt wurden, darunter auch Beschwerden zu Sexualdelikten oder im Familienrecht. Bei erstinstanzlichen Gerichten ist der Frauenanteil deutlich höher. Eine Studie des Europäischen Parlaments lässt eine ähnliche Verteilung vermuten, nämlich dass die Geschlechterparität häufig in den unteren Instanzen erreicht wird, aber entlang der Hierarchiestufen abnimmt.

Die Auswertung

Der lokal abgespeicherte Datensatz besteht aus insgesamt 45 452 deutschsprachigen Bundesgerichtsentscheiden aller sieben Abteilungen im Beobachtungszeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2020. Davon wurden sämtliche Einheitsbeschwerden, Verfassungsbeschwerden und Revisionsverfahren berücksichtigt (N = 45 310). Die Anzahl der Entscheide entspricht in etwa den offiziellen Angaben, die das Bundesgericht in seinen jährlichen Geschäftsberichten ausweist, und blieb über die letzten Jahre in einem vergleichbaren Rahmen. 

Im vergangenen Jahrzehnt nahm der prozentuale Anteil prozessführender Anwältinnen vor Bundesgericht von 15,8% auf 22,9% (relativ um 44,9%) zu. Die Zahlen setzen sich aus der Anzahl Anwältinnen und Anwälte zusammen, die zwischen 2011 und 2020 mindestens ein Verfahren vor Bundesgericht geführt haben. Die erste Bundesrichterin erhielt nach ihrer Wahl 1974 mit dem Zivil- und Familienrecht sogleich diejenigen Rechtsbereiche zugeteilt, die gemäss der Einschätzung ihrer Richterkollegen zu einer Frau passen würden. In der Rechtspraxis gibt es wohl weiterhin Bereiche, die mit bestimmten Geschlechterrollen konnotiert sind. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Geschlechterverteilung über die letzten zehn Jahre pro Rechtsgebiet bestätigt gewisse Unterschiede. Als Rechtsgebiete mit hohem Frauenanteil gelten u.a. das Sozialversicherungsrecht mit der Invalidenversicherung und den Ergänzungsleistungen (21%) sowie das Familienrecht (34%). Bei den Rechtsgebieten Sachenrecht (8%), Gesellschaftsrecht (9%), Politische Rechte (9%) und Raumplanung und öffentliches Baurecht (9%) überwiegt hingegen der Männeranteil. Der zunehmende Trend lässt sich zudem anhand der Anzahl Gerichtsschreiberinnen am Bundesgericht feststellen. Der Anteil der Gerichtsschreiberinnen erhöhte sich innert der letzten zehn Jahre von 18,9% auf 31,2% (relativ um 65,1%). 

Limitierungen

Zurückhaltung bei der Interpretation dieser Zahlen ist angezeigt. Zwar kommt dem Bundesgericht eine hohe Bedeutung zu, doch die deutschsprachigen Bundesgerichtsentscheide des vergangenen Jahrzehnts sind zahlenmässig lediglich ein kleines Mosaikstück im föderalen Justizgefüge. Zudem ermöglichen die ermittelten Frauenanteile keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Ursachen für die ungleiche Verteilung. Es wären qualitative rechtssoziologische Studien hilfreich, um den möglichen Gründen für die bestehende Untervertretung im bundesgerichtlichen Verfahren nachzugehen. Zudem eignen sich computergestützte Methoden allein nicht zur vollumfänglichen Untersuchung der Geschlechterverteilung. Und im Unterschied zu randomisierten, kontrollierten Doppelblindstudien, die zur Beurteilung der Effektivität von Medikamenten und Impfstoffen durchgeführt werden, müssen die meisten Beobachtungsstudien mangels experimenteller Intervention statistisch auf mögliche Störfaktoren kontrolliert werden, um daraus kausale Aussagen zu gewinnen.

Zusammenfassung und Ausblick

Trotz dem gesellschaftlichen Wandel ist die Geschlechterparität vor und am Bundesgericht noch lange nicht erreicht. Die erhobenen Zahlen deuten aber darauf hin, dass der Anteil an Anwältinnen und Gerichtsschreiberinnen im vergangenen Jahrzehnt zugenommen hat. Anzunehmen ist, dass zukünftig noch mehr Frauen die höchstrichterliche Rechtsprechung mitprägen und fortentwickeln werden. Nach 173 Jahren amtiert nun erstmals eine Frau als Präsidentin des Bundesgerichts. Auch wenn umstritten bleibt, ob sich das Geschlecht tatsächlich auf die richterliche Meinungsbildung auswirkt, ist diese Entwicklung aus demokratietheoretischer Überlegung erstrebenswert. Die Staatsgewalten sollen demnach die sozialen und gesellschaftlichen Wirklichkeiten widerspiegeln.