Digital First
Mit dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) wird der Grundsatz «digital first» verfestigt, indem die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse des Bundes gefördert wird. Diese Prozesse umfassen die Interaktion der Behörden aller Staatsebenen untereinander sowie der Behörden zu Unternehmen und zur Bevölkerung. Im Wesentlichen beinhaltet das Gesetz die Rahmenbedingungen für die Verbreitung des Einsatzes von E-Government auf Bundesebene, für die Zusammenarbeitsformen des Bundes mit anderen Gemeinwesen und Organisationen im Bereich E-Government sowie für die elektronischen Behördenleistungen des Bundes.
1. Januar 2024
Das EMBAG und die dazugehörige Verordnung (EMBAV) werden am 1. Januar 2024 in Kraft treten, jedoch gestaffelt: Die Bestimmungen des EMBAG gelten zunächst für die zentrale Bundesverwaltung. Für die Einheiten der dezentralen Bundesverwaltung wird es erst nach Prüfung der von dezentralen Verwaltungseinheiten beantragten Ausnahmen in Kraft gesetzt werden.
Die Ausführungsbestimmungen in der EMBAV sehen vor, dass sich der Bund am Unternehmen «eOperations Schweiz AG» beteiligt. Die «eOperations Schweiz AG» bildet nach der Beteiligung des Bundes eine gemeinsam von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden getragene Organisation, die als ganzheitliches Organisationsgefäss und kompetente Dienstleisterin für die Umsetzung von IT-Kooperationen der Verwaltung auftritt. Des Weiteren sieht die Verordnung Bestimmungen zur Umsetzung des Programms der Nationalen Datenbewirtschaftung (NaDB) zur Sicherstellung der Interoperabilität der Daten vor, was unter anderem die Regelung des Prozesses zur Harmonisierung von Metadaten sowie die Rollen und Aufgaben dabei betrifft.
Mit dem 1. Januar 2024 wird ein weitere Etappe auf dem Weg in Sachen E-Government bzw. in Richtung einer wirkungsvollen digitalen Transformation genommen.