Bei der Änderung der Zivilprozessordnung steht der vereinfachte Zugang zum Gericht und damit zur Rechtsdurchsetzung im Privatrecht im Vordergrund. Ein Aspekt ist, Prozesse in Zukunft auch in englischer Sprache durchzuführen.
Seitdem die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts 2019 ihre Arbeit aufgenommen hat, musste sie mit Problemen kämpfen. Aufgrund dessen haben die Geschäftsprüfungskommissionen die Situation analysiert und festgestellt, dass bereits bei der Planung der Berufungskammer die Fallzahlen und der Bedarf an Richterinnen und Richtern unterschätzt wurden. Eine Gesetzesrevision im Bereich der Organisation des Bundesstrafgerichts soll Abhilfe schaffen.
Das Schiedsgutachten sollte wieder vermehrt zur Anwendung kommen. Es dient der Prozessvermeidung und der Prozessvereinfachung. Es entlastet die Gerichte und ist für die Parteien kostensparend. Die Durchführung eines gerichtlichen Beweisverfahrens erübrigt sich. Es kann vor oder während einem Zivilprozess vereinbart werden, vorausgesetzt, dass der streitige Anspruch schiedsfähig ist und das Gleichbehandlungsprinzip beachtet wird. Es ist nicht nur für die Parteien, sondern auch für das Gericht verbindlich.
Mit dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von
Behördenaufgaben werden die Rechtsgrundlagen für eine wirkungsvolle digitale
Transformation in der Bundesverwaltung sowie für die Zusammenarbeit zwischen
Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government geschaffen.
Gerade erschien in unserem Verlag das «Wörterbuch der schweizerischen Rechtssprache. Deutsch – Französisch. Halbband A – K». Die Mehrsprachigkeit der Schweiz ist ein Schatz, der für die Rechtsbegriffe allerdings oft eine Herausforderung bedeutet. Wir haben mit dem Verfassers des Werks, Prof. Hansjörg Peter, über die Relevanz in Theorie und Praxis gesprochen.
Wer immer gesetzgeberisch arbeitet, ist gleichzeitig verantwortlich für die Qualität der Erlasse, zuallererst der Gesetzgeber, in der Schweiz der National- und der Ständerat sowie das Volk. Eine besondere Mitverantwortung fällt Lehre, Experten und Politikberatern zu. Mangelhafte Verfassungsbestimmungen, Gesetze und Verordnungen dürfen nicht verabschiedet werden – sie sind in der Zeit wachsender Regulierungen fatal.