Prozesse auf Englisch und Verhandlungen per Videoschalte
Die Kantone sollen nach dem Willen des Parlaments die Durchführung von bestimmten Zivilprozessen auf Englisch oder in einer anderen Landessprache gesetzlich erlauben können. Die Befürworterinnen und Befürworter erachten diesen Schritt als wichtig, weil bei Handelsstreitigkeiten in einem internationalen Kontext Flexibilität bei den Sprachen die wirtschaftliche Attraktivität der Schweiz unterstreicht. Es bestehe ein internationaler Wettbewerb, wer sich als Standort für Prozesse empfehlen könne. Kantone wie Zürich oder Genf hätten daher ein erhebliches Interesse an Prozessen in englischer Sprache. Zudem beträfe die Regelung nur jene Fälle, in denen alle Prozessparteien einverstanden seien und die Kantone eine solche Regelung wollten.
Es besteht zwar das Risiko einer zusätzlichen Belastung der Gerichte, sollten Prozesse auch in Englisch durchgeführt werden dürfen. Zudem würden alle Kantone unter Druck geraten, diese Regelung zu übernehmen. Trotzdem sind sich Ständerat und Nationalrat einig: Die Kantone sollen die Durchführung von bestimmten Zivilprozessen auf Englisch oder in einer anderen Landessprache gesetzlich regeln dürfen.
Ebenfalls einig sind sich die Räte darüber, dass Verhandlungen in Zukunft per Videoschalte durchgeführt werden können sollen.