Neuer Verhaltenskodex für die Bundesverwaltung

Neuer Verhaltenskodex für die Bundesverwaltung

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Ansehen und Glaubwürdigkeit der Bundesverwaltung

Der Verhaltenskodes für das Personal der Bundesverwaltung galt seit 2012. Nun wurde er erneuert und beinhaltet die wichtigsten Grundsätze, die das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesverwaltung sichern. Mit der aktuellen Überarbeitung hat der Bundesrat die zentrale Richtlinie zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zum korrekten Umgang mit nicht öffentlich bekannten Informationen sowie bei der Korruptionsprävention an die derzeitigen Entwicklungen angepasst. Inhaltlich orientieren sich die Vorgaben am Verhaltenskodex, der zuvor bestand, wurden jedoch erweitert. Die Strukturierung ist gänzlich neu. Alle Mitarbeitenden der Bundesverwaltung kennen damit die wichtigsten Grundsätze und Regeln, um den guten Ruf, die Glaubwürdigkeit und das Ansehen der Bundesverwaltung zu erhalten und zu stärken. 

Die wichtigsten Inhalte

Der überarbeitete Kodex hält fest, dass sexistisches Verhalten, sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung in der Bundesverwaltung nicht toleriert werden. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung wurden auch die Informationssicherheit und der Datenschutz stärker thematisiert und die Mitarbeitenden sollen im Hinblick auf die Nutzung sozialer Medien sensibilisiert werden. Ausdrücklich festgeschrieben ist, dass man keine Indiskretionen toleriert.

Zudem ist das gesamte Personal gesetzlich verpflichtet, in seiner beruflichen Funktion bekannte schwerwiegende Vergehen, insbesondere Korruptionshandlungen, zu melden. Der Kodex führt hierzu die «Whistleblowing-Meldestelle» bei der EFK auf und weist darauf hin, sich an vorgesetzte Personen sowie die Strafverfolgungsbehörden als Meldestellen zu wenden.

Die sparsame und wirtschaftliche Verwendung der anvertrauten finanziellen Mittel sind ebenso Grundsatz wie ein umweltbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz. 

Der Kodex trat am 1. Oktober 2024 in Kraft.