Justitia 4.0: Digitalisierung der Schweizer Justiz

Justitia 4.0: Digitalisierung der Schweizer Justiz

Justitia 4.0

Quelle: istock

Die Vision

In der Schweizer Justiz wird noch grösstenteils mit Papierakten gearbeitet, die per Post zwischen den Beteiligten in einem Justizverfahren hin und hergeschickt werden. Die heutigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation in Zivil- und Strafverfahren nutzt man kaum. Das Projekt Justitia 4.0 soll den elektronischen Rechtsverkehr für die beteiligten Parteien und Justizbehörden wesentlich vereinfachen und somit vorantreiben. 
 

Zu den betroffen Justizbehörden auf kantonaler und eidgenössischer Ebene gehören die rund 300 Gerichte, die Staatsanwaltschaften und die Vollzugsbehörden. Die Kommunikation mit der Justiz soll künftig elektronisch über das zentrale Justizportal Justitia.Swiss erfolgen. Im Zuge dieses Wandels ersetzen elektronische Dossiers Papierakten, der elektronische Rechtsverkehr inklusive Akteneinsicht wird eingeführt und die Arbeitsumgebung in der Justiz sowie die Infrastruktur optimiert. Rund 30'000 Personen in der ganzen Schweiz sind davon tangiert. Der Zugang zur Justiz wird vereinfacht.

Früher Einbezug der Benutzer und iteratives Vorgehen

Das Projekt Justitia 4.0 startete im Frühjahr 2019. Neben der Projektsteuerung und -leitung wurden acht Fachgruppen und diverse Arbeitsgruppen gebildet, in welchen rund 150 Fachexpertinnen und Fachexperten aus den  Gerichten, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden und Anwaltschaften mitarbeiten und ihre Expertise und Bedürfnisse einbringen. Diese frühe Einbindung der Betroffenen ist entscheidend für den Erfolg des Projekts, denn bei den föderalen Strukturen in der Schweiz ist ein Top-down-Ansatz bei der Umsetzung eines Vorhabens dieser Grössenordnung nicht zielführend.

Stand der Dinge

Aktuell befindet sich das Projekt in der Konzeptphase, in welcher die detaillierte Erhebung der Anforderungen stattfindet. Um bereits jetzt Erfahrungen mit der künftigen Justizplattform Justitia.Swiss zu sammeln, hat man verschiedene sogenannte Sandboxes aufgebaut. Dabei handelt es sich um kleinere produktive oder produktionsnahe Piloten, die in einzelnen Kantonen respektive einzelnen Gerichten oder Staatsanwaltschaften eingeführt werden. Mit ihnen können die Benutzerfreundlichkeit, die Gesetzeskonformität, die technische Machbarkeit und die administrativen Prozesse der zukünftigen Anwendungen schon zu einem frühen Zeitpunkt getestet und Probleme rechtzeitig erkannt werden.

Parallel zum Aufbau des Projektes laufen unter Federführung des Bundesamt für Justiz die Arbeiten am «Bundesgesetz über die elektronische Kommunikation in der Justiz (E-Justice-Gesetz, BEK)». Dieses Gesetz wird die Rechtsgrundlage auf Bundesebene für den obligatorischen elektronischen Rechtsverkehr liefern. Es wird erwartet, dass der Bundesrat die Vernehmlassung frühestens im Herbst 2020 eröffnet. Schlussendlich entscheidet das Parlament über das Gesetz. Die Verabschiedung des BEK ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg des Projekts.

Corona-Krise gibt Schub für die Digitalisierung

Die Corona-Krise hat allen Beteiligten gezeigt, wie relevant die Digitalisierung und die Nutzung von modernen Technologien auch im Justizbereich ist. Die Vorteile der Digitalisierung sind sichtbar geworden und die Akzeptanz für digitale Tools ist gewachsen. Für viele Mitarbeitende im Justizbereich, die bisher mit Papierakten gearbeitet haben, wird sich die Arbeitsweise durch die Digitalisierung in naher Zukunft stark wandeln. Für die Projektbeteiligten ist es deshalb wichtig, die künftigen Nutzerinnen und Nutzer bei dieser wichtigen Transformation zu begleiten und sie bereits heute via die Website justitia40.ch, den regelmässigen Newsletter oder bei Veranstaltungen zu informieren.

Laufend aktualisierte Informationen zum Projekt Justitia 4.0 unter www.justitia40.ch