Wenn von der Digitalisierung deutscher Behörden und Gerichten die Rede ist, stehen zumeist die Misserfolge im Fokus: Papierakten statt eAkte, Telefaxgeräte statt Datenhighway. Dabei ist der digitale Aufbruch der Justiz längst in Fahrt gekommen. Allerdings klafft zwischen den Oasen der Digitalisierung und den hergebrachten Aktenböcken tatsächlich noch eine grosse Lücke.
Elektronischer Rechtsverkehr
Im Windschatten des Projekts Justitia 4.0 wird auch die Digitalisierung des Bundesverwaltungsverfahrens vorangetrieben. Bereits heute können die Parteien elektronisch Eingaben einreichen und die Behörden elektronisch Verfügungen eröffnen sowie das Akteneinsichtsrecht elektronisch gewähren. Diese Möglichkeiten werden in der Praxis aber nach wie vor gescheut. Eine Lagebetrachtung.
Die Schweizer Justiz soll künftig in der Lage sein, digital zu arbeiten. Ziel ist es, den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht in allen Verfahrensabschnitten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahrens einzuführen. Der Austausch wird über die Justizplattform Justitia.Swiss stattfinden.
Papier ist passé, der gute alte Akt hat ausgedient. So die Botschaft, die das Projekt Justitia 4.0 vermittelt. Schweizweit soll innerhalb der nächsten acht Jahre der gesamte Rechtsverkehr elektronisch ablaufen. An der Universität Luzern fiel im Beisein von gewichtigen Vertretern aus der Schweizer Juristenlandschaft der Startschuss.