Fragen und Antworten
Schon vor der Gründung einer Stiftung gilt es, zahlreiche Dinge abzuklären, etwa: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden für die Gründung? Wie läuft dieser Prozess richtig ab? Wie viel Startkapitel ist dafür nötig? Und später beispielsweise, ob ein Stiftungsrat oder eine Stiftungsrätin eine Vergütung beziehen darf. Solche und andere Fragen rund um das Stiftungswesen in der Schweiz beantwortet nun der neue Chatbot «Esi». Er findet sich online auf der Webseite der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht ESA. Das Angebot richtet sich insbesondere an Personen, die für Stiftungen oder Revisionsorgane tätig sind. Dadurch soll die Behördenkommunikation vereinfacht und das Supportteam – zu Spitzenseiten erreichten jedes Teammitglied 150 Anfragen pro Tag – entlastet werden. «Esi» ist an 7 Tagen während 24 Stunden erreichbar und «spricht Deutsch». Geplant ist eine Erweiterung für Französisch und Italienisch.
Künstliche Intelligenz (KI) denkt mit
Der Chatbot ist mittels KI in der Lage, allgemeine Anfragen direkt zu beantworten, wobei er sich aus Quellen speist, die von der ESA geprüft und definiert wurden. Er ergänzt und entlastet das Supportteam, welches sich künftig komplexeren und weiterführenden Anfragen widmen kann.
«Esi» verwendet als Sprachmodell ChatGPT 3.5 Turbo der Firma OpenAI. ChatGPT wird über einen Serverstandort in der Schweiz bezogen, womit die eingegebenen Daten in der Schweiz verbleiben. Die Fragen und Antworten werden für die Auswertung durch die ESA erfasst, sensible Daten wie Personen- oder Stiftungsdaten aber automatisch vorgängig anonymisiert.
Der Chatbot ist das Projekt im Rahmen verschiedener Digitalisierungsvorhaben bei der ESA, bei der bereits seit 2021 die gesetzliche Aufsichtsarbeit und die gesamte Kommunikation mit den Stiftungen auf elektronischem Weg abgewickelt werden kann. Die ESA hat die Aufsicht über 5000 ihr unterstellte klassische Stiftungen. In ihren Zuständigkeitsbereich fallen nationale und/oder internationale klassische Stiftungen, während Familienstiftungen, kirchliche Stiftungen und Stiftungen der beruflichen Vorsorge nicht dazugehören.