Das Parlament soll in Europafragen mehr Mitwirkungsrechte haben

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Das Parlament soll in Europafragen mehr Mitwirkungsrechte haben

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Zusammenarbeit Schweiz–EU in den Bereichen ausserhalb des Marktzugangs

Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Eric Nussbaumer zielt auf einen Planungsbericht über die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in den Bereichen ausserhalb des Marktzugangs ab und möchte diesbezüglich eine Änderung im Parlamentsgesetz. Die Schweiz beteiligt sich neben den Marktzugangsabkommen in Kooperations-Programmen, Agenturen und Joint Undertakings der EU. Diese Programme legt die EU nach der Entscheidfindung zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) jeweils legislativ fest, anschliessend werden die Grundlagen von Rat und Parlament beschlossen.

In der Schweiz als möglichen beteiligten Drittstaat soll die Bundesversammlung rechtzeitig über Inhalte, mögliche Assoziierungen und Mitwirkungsmöglichkeiten im Sinne eines Planungsberichts informiert werden. Hierfür reicht in der Regel eine Vorlaufzeit von 2 Jahren. Aufgrund des Planungsberichts können in der Folge Verhandlungsmandate, Finanzierungsbotschaften oder Gesetzesvorlagen erarbeitet werden. Damit kann die politische Diskussion um die Mitwirkung in den europäischen Kooperationsprogrammen sachgerecht erfolgen. Da sich das Prozedere alle 7 Jahre wiederholt, wäre es 2026/2027 das nächste Mal der Fall.

Ergänzung des Parlamentsgesetzes. Mehr Transparenz in der Europapolitik.

Nun soll das Parlamentsgesetz in Artikel 148 dahingehend ergänzt werden, dass der Bundesrat – nach Vorliegen des Legislativvorschlags der Europäischen Kommission zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU – der Bundesversammlung einen Planungsbericht über alle von ihm beabsichtigten Assoziierungen an die Programme und Agenturen der EU in den Bereichen ausserhalb des Binnenmarktzugangs unterbreiten muss. Damit wird eine frühzeitige Berichterstattung möglich und nötig. Einerseits erhöht dies die Transparenz in der Europapolitik der Schweiz. Andererseits werden damit die Mitwirkungsmöglichkeiten der Schweiz gefestigt.

Bei den Änderungen handelt es sich um Regelungen, die hauptsächlich die Organisation oder das Verfahren von Bundesbehörden betreffen ohne wesentliche Auswirkungen auf Dritte zu haben. Der Entwurf geht noch zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor er voraussichtlich in der kommenden Herbstsession vom Nationalrat beraten wird.