Das Postulat der Rechtsformneutralität des Steuerrechts gebietet, dass die Form der Besteuerung möglichst wenig Einfluss auf die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens haben soll. Jedoch sind Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter gänzlich anderen Besteuerungsregeln unterworfen als Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften. Die Wahl der Rechtsform hat mithin einen signifikanten Einfluss auf die Besteuerung ihrer Partner bzw. Gesellschafter. Wichtige praktische Anwendungsbeispiele sind unter anderem Anwaltskanzleien.
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)
Die EUStA hat am 1. Juni 2021 ihre Arbeit aufgenommen.
In der Bundesverwaltung arbeiten engagierte Mitarbeitende mit einer hohen Leistungsbereitschaft. Dies zeigen die Ergebnisse der Personalbefragung 2022. Auch die Massnahmen, welche die Bundesverwaltung als attraktive und vorbildliche Arbeitgeberin etabliert und fokussiert, kommen an.
Am zweiten Open Legal Lab wird in interdisziplinären Teams an innovativen, digitalen Lösungen für das Schweizer Rechtssystem gebaut. Vom 30. April bis 1. Mai treffen sich Juristinnen und Designer, Datenanalytikerinnen, Studierende und Programmierer in Magglingen und challengen die Branche.
Cyberangriffe: die reale Bedrohung
Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit NCSC erstellt regelmässig Statistiken zu Cybervorfällen.
Die Frage lautet nicht ob, sondern wann und wie. Die Full-Service-Kanzlei Gleiss Lutz zeigt mit der Eröffnung eines eigenen Büros im Metaverse den Weg in die Zukunft.