Die eAkte kommt nur schleppend voran
Probleme hat die Justiz vor allem noch bei der Einführung der eAkte. Hieran ist nicht nur, aber auch, der Föderalismus schuld, der zur Ausprägung gleich mehrerer «eAkten-Systeme» geführt hat, die wiederum mehrere Schnittstellen zu bestehenden Justizfachverfahren bereit halten müssen. Die Anbindung führt zu einer zeitraubenden Sisyphusarbeit für die Verantwortlichen. Dabei war vor allem die Fachgerichtsbarkeit technisch bereits sehr weit und wird nun durch anstehende Anbindungen an Systeme der ordentlichen Gerichtsbarkeit ausgebremst. Wenig hilfreich war auch ein Personalabbau über mehrere Jahre, der nun zur Folge hat, dass mitunter Fachkräfte für Support, Scanstellen und Schulungen fehlen oder aus den Gerichten abgezogen werden, um in zentralen IT-Stellen auszuhelfen. Die Erkenntnis, dass die Digitalisierung durchaus personalintensiv ist, kam schlicht zu spät.
Elektronischer Rechtsverkehr: Proprietäre Technik hatte es schwer
Nicht allseits geliebt, dafür sehr erfolgreich, verlief dagegen die Etablierung des elektronischen Rechtsverkehrs. Dabei ist die deutsche Justiz einen aufwendigen, weil proprietären, Weg gegangen: Statt auf vorhandene Kommunikationskanäle wie E-Mail oder Portallösungen, setzte der Gesetzgeber vor allem auf die sehr zuverlässige, aber bis dahin kaum genutzte EGVP-Infrastruktur. Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist hochsicher aufgrund doppelter Verschlüsselung. Anders als der Name nahelegt, fand EGVP aber in der Verwaltung kaum Verwendung, sondern war praktisch exklusiv durch die Justiz genutzt. Entsprechend gering war die Verwendungsbreite. Die Identifikation des Absenders konnte zudem nur durch qualifizierte elektronische Signaturen sichergestellt werden. Auch diese galt gemeinhin als zu sperrig, um sich im juristischen Alltag durchzusetzen.
Dank Zwang und Vereinfachungen in Richtung Erfolg
Der kaum genutzte elektronische Rechtsverkehr brauchte normative Rückdeckung. Diese erhielt er durch das Gesetz «zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten» im Jahr 2013. Wobei der Name durchaus irreführend ist, denn von «Förderung» kann kaum die Rede sein; das Gesetz setzt den elektronischen Rechtsverkehr vielmehr «zwangsweise» um. Der Zwang zur elektronischen Einreichung, der seit 1.1.2022 flächendeckend für alle deutschen Gerichte mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts und einiger Landesverfassungsgerichte besteht, betrifft alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sowie Behörden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts. Weitere Rechtsprofis, wie Steuerberater, rechtsberatende Verbände etc., folgen in den nächsten Jahren. Fax und Brief sind für diese Personengruppen nicht mehr zulässig. Der Zwang wird aber auch ergänzt durch einige Vereinfachungen. So kann auf besonderen sicheren Übermittlungswegen für verschiedene Berufsgruppen auf die qualifizierte elektronische Signatur verzichtet werden. Hiervon profitieren bspw. die Rechtsanwaltschaft und Behörden. Die Identität des Absendenden wird nicht mehr durch eine digitale Unterschrift nachgewiesen, sondern durch den Zugang zum Postfach, der erst nach einem Identifikationsprozess erlangt werden kann. So geht der elektronische Rechtsverkehr für Profis einfach, sicher und kostenfrei. Umgekehrt werden Urteile und Beschlüsse ebenfalls elektronisch zugestellt oder digital Akteneinsicht gewährt. Der größte Vorteil des elektronischen Rechtsverkehrs ist die hier gegebene Bundeseinheitlichkeit, die vor bösen Haftungsüberraschungen aufgrund unbekannter Landesregelungen schützt.
Mit dem elektronischen Rechtsverkehr kommt auch die eAkte
Die zwangsweise Verbreitung des elektronischen Rechtsverkehrs wird nun auch der eAkte den notwendigen Schub geben. Elektronischer Rechtsverkehr ohne elektronische Akte geht, ist aber sinnlos. Die Gerichte drucken und scannen, ohne dass hierfür noch ein Zweck greifbar ist. Die Gerichte machen sich daher nun immer beschleunigter fit für die eAkte, bislang aber vor allem noch in Pilotprojekten. Dass es voran geht, wird aber höchste Zeit, denn am 1.1.2026 wird die eAkte flächendeckend kraft Gesetzes eingeführt; ready or not!