Die Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ) hat gemeinsam mit Ioannis Martinis,
Dozent und Head of Legal Tech der Coop Rechtsschutz AG, einen neuen Lehrgang
konzipiert, der sich der Digitalisierung der Jurisprudenz widmet. Beim «CAS Legal
Tech» stehen jedoch nicht nur Technologien, wie Künstliche Intelligenz und
Blockchain auf dem Programm, sondern auch Themen wie agiles Projekt
Management, Legal Marketing, digitale Ethik, Risk Management und Innovation. Wir
haben mit ihm über den Lehrgang gesprochen und dabei auch einen Blick in die
Zukunft der Rechtsbranche geworfen.
Ist OA das neue Instrument zur Wissensvermittlung? Eine Betrachtung vom Blickwinkel der Autoren und der Verlage ergibt: Eine Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Verlagen hat am meisten Aussicht auf langfristigen Erfolg.
Viele Anwälte nehmen im Hinblick auf die Digitalisierung des Rechtsmarktes eine Abwehrhaltung ein. Ein Fehler, der sich aus der Charakteristik der Berufsgruppe erklären lässt und der dennoch fatal für jene sein könnte, die sich Innovationen erst dann öffnen, wenn sie fehlerfrei funktionieren. Sie verschliessen sich der Chance, sich in Ergänzung zu Legal Tech wieder darauf konzentrieren zu können, wo der Mensch die besseren Kompetenzen besitzt.
Legal Tech gilt als Meilenstein für die Rechtsbranche. Die Verschmelzung von Recht und Technik ist dabei, den Markt zu revolutionieren. Schlagworte wie Digitalisierung, Smart Contracts, Blockchain, KI oder Automatisierung von Dokumenten sind in aller Munde – und werden viel diskutiert. Dort setzt die Swiss Legal Tech an.
Rechtsanwälte und andere Freiberufler sind für Vermögensberater eigentlich eine interessante Klientel. Trotzdem finden sich in der Praxis erstaunlich wenige Lösungen, die hinreichend auf die Interessen und beruflichen Umfelder von Freiberuflern zugeschnitten sind und eine mehr als nur zufriedenstellende Absicherung bieten.
Die erfolgsabhängige Anwaltsvergütung ist in Deutschland nach wie vor im Grundsatz verboten und kann bislang nur unter bestimmten Umständen vereinbart werden. Das könnte sich jetzt ändern, und zwar über den Umweg der automatisierten Rechtsdienstleistung.