Die jährlichen Geschäftsberichte des Bundesgerichts, des Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts zeigen weiterhin die hohe Arbeitsbelastung auf.
Bundesgericht
- 2022 gingen beim Bundesgericht 7392 neue Beschwerden ein, im Vorjahr waren es 7884. Erledigt wurden 7138 Fälle (Vorjahr 7510). 12,5% der Beschwerden wurden gutgeheissen (Vorjahr 13,1%). Die durchschnittliche Prozessdauer betrug 174 Tage, was 25 mehr als im Vorjahr bedeutet. 3492 pendente Fälle wurden auf das Folgejahr übertragen. Um der Überlastungssituation mit eigenen Massnahmen entgegenzutreten, führte das Bundesgericht die Reorganisation seiner Abteilungen weiter.
- Seit 2021 ist das Bundesgericht auch für die Ernennung der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommissionen zuständig. Nun nahm die Verwaltungskommission eine Gesamterneuerung dieser Kommissionen vor. Des Weiteren setzte man verschiedene Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz bei der Spruchkörperbildung um, und die Parteizugehörigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter wurde wieder auf der Website des Bundesgerichts veröffentlicht.
- In puncto Digitalisierung wird mittlerweile in allen Abteilungen an beiden Standorten des Bundesgerichts die eingehende verfahrensbezogene Post in digitalisierter Form zur Verfügung gestellt und es besteht für jedes Beschwerdeverfahren ein elektronisches Dossier. Das Projekt Justitia 4.0 zur Digitalisierung der Schweizer Justiz wurde vom Bundesgericht weiter massgeblich unterstützt.
Bundesstrafgericht
Das Bundesstrafgericht hat ein intensives Geschäftsjahr hinter sich. Der Erledigungsquotient liegt über alle Kammern hinweg bei 109%. Die von der Aufsichtsbehörde als notwendig empfohlenen Massnahmen wurden vollständig umgesetzt. Beim Projekt «Instanzentrennung» wird derzeit noch geprüft, wie mit einer Reorganisation der Strukturen des Bundesstrafgerichts eine erste Instanz und eine Rechtsmittelinstanz geschaffen werden können.
Die Strafkammer hatte mit 57 Eingängen etwa gleich viel Fälle wie im Vorjahr, bei einem Erledigungsquotient von 98 Prozent. Bei der Beschwerdekammer waren es 541 Eingänge (111 Prozent Erledigungsquotient), wobei die Mehrheit der Verfahren innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen wurde. Die Berufungskammer hatte als zweitinstanzliches Strafgericht des Bundes mit 37 Fällen weiterhin eine sehr hohe Arbeitslast (94 Prozent Erledigungsquotient), sprich die Auslastung liegt weit über der ursprünglichen Planung.
Bundesverwaltungsgericht
Obwohl sich die Geschäftslast am Bundesverwaltungsgericht leicht erhöht hat (insgesamt gingen 6106 Fälle ein), konnte man 2022 zum zweiten Mal in Folge die Zahl der hängigen Verfahren abbauen und die durchschnittliche Verfahrensdauer auf 9.3 Monate senken. Angemerkt wurde, dass aufgrund der zahlreichen Eingänge im Asylbereich mit den bestehenden Personalressourcen nicht gewährleistet werden kann, dass die gesetzlichen Behandlungsfristen eingehalten werden.
Im Bereich der Spruchkörperbildung, das heisst der Art und Weise, wie die Richtergremien gebildet werden, hat das Gericht sein System erneut weiterentwickelt. Zudem erliess das Gesamtgericht eine neue Richtlinie zum mobilen Arbeiten für die Richterinnen und Richter.
Bundespatentgericht
Das Bundespatentgericht beurteilt in erster Instanz Patentstreitigkeiten auf dem Gebiet der Schweiz. Es ist das einzige erstinstanzliche Zivilgericht des Bundes. Die Zahl der Eingänge ist mit 24 leicht gesunken im Vergleich zum Vorjahr (27). Auch die Zahl der ordentlichen Verfahren hat abgenommen. Erledigt wurden 15 ordentliche Verfahren, davon 5 durch Vergleich und 6 durch Urteil. 4 Verfahren wurden wegen Gegenstandslosigkeit abgeschrieben. Summarische Verfahren wurden 10 erledigt, davon 4 durch Urteil, 2 durch Abschreibung wegen Vergleich und 3 durch Abschreibung wegen Gegenstandslosigkeit, auf 1 Verfahren wurde nicht eingetreten.
Aus der hohen Zahl der Erledigungen resultiert ein Mehr an Einnahmen, die bei 960 624 Franken lagen. Da der Aufwand mit 1 548 036 Franken geringer ausfiel als im Vorjahr, verringerte sich folglich das Defizit deutlich.