Bereits 2023 wurde ein Richtungsentscheid zur Optimierung des Krisenmanagements getroffen. Der Fokus liegt darauf, aufkommende Krisen so lange wie möglich innerhalb der bestehenden Strukturen der Bundesverwaltung zu bewältigen, jedoch mit beschleunigten Verfahren zur Steigerung der Effizienz. Zudem soll die frühzeitige Erkennung von Krisen verstärkt werden, um rasch reagieren zu können.
Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesveraltung ab 1. Februar 2025 in Kraft
Auf der Grundlage dieses Richtungsentscheids wurde die neue Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) erarbeitet. Sie enthält drei entscheidende Elemente, die den politisch-strategischen und den operativen Krisenstab betreffen sowie die Basisorganisation.
- Der politisch-strategische Krisenstab ist zuständig für die Vorbereitung politischer und strategischer Entscheidungen. Er setzt sich in der Regel zusammen aus den Generalsekretärinnen oder Generalsekretären der betroffenen Departemente, den beiden Vizekanzlerinnen oder Vizekanzlern sowie der Eidgenössischen Finanzverwaltung, dem Bundesamt für Justiz und dem Staatssekretariat für Wirtschaft sowie dem Staatssekretariat für Sicherheitspolitik. Die Kantone werden bei Betroffenheit in beratender Funktion einbezogen.
- Der operative Krisenstab koordiniert Massnahmen, um dem politisch-strategischen Krisenstab entscheidungsrelevante Informationen zu liefern und Aktionen umzusetzen. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der im Einsatz stehenden Krisenstäbe sowie aus weiteren betroffenen Verwaltungseinheiten der Departemente zusammen. Auf dieser Stufe werden auch Vertretungen des Bundesamts für Justiz und bei Betroffenheit der Kantone einbezogen.
- Die Basisorganisation Krisenmanagement spielt eine zentrale Rolle in der Krisenvorbereitung und -bewältigung. Sie besteht aus Mitarbeitenden der Bundeskanzlei sowie des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und kann bei Bedarf mit Expertinnen und Experten verschiedener Departemente ergänzt werden. Die Mitglieder arbeiten in der normalen Lage in ihren ordentlichen Linienfunktionen und stehen im Krisenfall zur Unterstützung bereit.
Ganzheitlicher Ansatz
Die neue Strategie kennt zudem den systematischen Einbezug der Kantone, der Wissenschaft und weiterer relevanter Akteure. Dieser Ansatz fördert eine ganzheitliche Herangehensweise an die Krisenbewältigung und stellt sicher, dass alle erforderlichen Interessengruppen angemessen vertreten sind. Des Weiteren werden mit der KOBV die rechtlichen Grundlagen geschaffen für den «Personalpool Bundesverwaltung».
Die Verordnung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.