Der Bundesrat hat Ende letzten Jahres die Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) gutgeheissen und per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Ziel ist es, die Voraussetzungen für einen raschen und systematischen Einsatz der überdepartementalen Krisenstäbe zu schaffen. So ist die Bundesverwaltung effizienter und effektiver auf Krisensituationen vorbereitet.