Schulthess Forum Erbrecht 2025

Mar
27
2025
Congrès

Schulthess Forum Erbrecht 2025

Nachlassplanung unter dem revidierten internationalen Erbrecht
27.03.2025 (09:00 - 17:00)
Park Hyatt Hotel Zürich & Online Beethovenstrasse 21 8002 Zürich CH

Bericht aus dem Pflichtteil- und Ausgleichungsrecht und Nachlassgestaltung unter dem revidierten internationalen Erbrecht
Besonderes Augenmerk gilt diesmal dem Internationalen Erbrecht (IPRG). Die neuen Bestimmungen des 6. Kapitels im IPRG verringern Kompetenzkonflikte und eröffnen neue Gestaltungsspielräume. Je nach Ausgestaltung der Nachlassplanung können die neuen Regelungen erhebliche Auswirkungen auf die Nachlassabwicklung haben. Ein Wechsel der Jurisdiktion kann nicht nur weitreichende Konsequenzen für die Nachlassabwicklung haben, sondern auch Steuer- oder Kostenfolgen nach sich ziehen. Inskünftig dürften vermehrt ausländische Erbfolge- und Willensvollstreckerzeugnisse in der Schweiz anzutreffen sein, da die indirekten Zuständigkeiten für die Anerkennung ausländischer Dokumente folgerichtig ebenfalls angepasst wurden. Neuerungen hinsichtlich Gestaltungsmöglichkeiten sind auch im Bereich des Erb-, Eröffnungs- und Errichtungsstatuts zu verzeichnen. Es ist für den Praktiker unerlässlich, die neuen Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen und Auswirkungen der IPRG-Revision zu verstehen, um eine reibungslose Nachlassabwicklung zu gewährleisten.

Grenzüberschreitende Nachlassplanungen mit einem Bezug zu Italien, England und Österreich sind immer öfters anzutreffen. Die hierbei zu beachtenden Besonderheiten des internationalen und nationalen Rechts dieser Jurisdiktionen sind daher auch für den Schweizer Berater von Bedeutung, um die Implikationen zu verstehen und die korrekte Beratung unter Beizug der entsprechenden ausländischen Experten sicherzustellen. Die IPRG-Reform hat die Abbedingung des Schweizer Pflichtteilrechts ausgeschlossen, weshalb auch in grenzüberschreitenden Nachlässen dem Schweizer Pflichtteilsrecht und Ausgleichungsrecht unverändert Bedeutung zukommt. Viele Fragen sind in diesem Bereich offen und der Rechtsunsicherheit ist bei der Nachlassplanung sowie bei der Nachlassabwicklung durch den Willensvollstrecker Beachtung zu schenken.

Ein ungültiges oder nichtiges Testament kann die Legitimation des Willensvollstreckers infrage stellen und erhebliche rechtliche und praktische Probleme verursachen. Diese führen insbesondere aufgrund der grosszügigen Eröffnungspraxis der Gerichte nicht selten zu Rechtsunsicherheit.

Das Schulthess Forum Erbrecht bietet auch 2025 wieder einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen und soll als Leitfaden dienen.