Entweder oder
Anwälte sind binär und konfrontativ konditioniert: Entweder eine Rechtsnorm erfasst einen Sachverhalt oder nicht, man muss klagen oder nicht, man kriegt recht oder nicht, man muss zahlen oder nicht, richtig oder falsch, sie oder wir. Mit dem Aufkommen von Rechtsabteilungen kam bereits die nächste Frage: «Make or buy?», mache ich etwas selber oder kaufe ich die Leistung extern bei Kanzleien oder Dritten ein. Und heute, mit zunehmender Digitalisierung auch im Rechtsmarkt, kommt bereits eine weitere Herausforderung auf Juristen zu: menschlicher Anwalt oder Maschine?
Die Defensivhaltung
Die letzte Frage muss zwingend zu einem defensiven Abwehrreflex in der Anwaltschaft führen. Das muss niemanden überraschen, denn auch Anwälte wollen nicht ersetzbar sein. Und Schuld daran ist einzig ein kleines Wort, das «oder». Es verursacht, dass die Technologie als Gegner qualifiziert wird, gegen den es anzukämpfen gilt, was ganz zufälligerweise dem anerzogenen Naturell von Anwälten entspricht. Aus Angst vor Veränderungen wird (bewusst) ein Nebenkriegsschauplatz eröffnet, um vom wirklichen Entscheid abzulenken. Dies erfolgt überdies in der irrigen Meinung, dass solange man sich nicht selber verändert, der Kunde und der Markt das auch nicht machen werden. Aber es gibt kein «right of first refusal», die Veränderung wird auch ohne Einverständnis der Anwälte stattfinden.
Zu argumentieren, man lasse sich erst auf die Digitalisierung im Rechtsmarkt ein, wenn sie fehlerfrei funktioniere, zeigt die Verweigerungshaltung. Erlauben Sie mir, den Fehler in dieser – menschlich zwar durchaus nachvollziehbaren aber dennoch widersprüchlichen – Logik an zwei Beispielen aufzuzeigen. Schauen wir uns zunächst einmal unsere Mobilität an: Wenn wir Anwälte darauf warten wollten, bis eine Technik 100% sicher ist, würden wir heute weder fliegen noch Auto fahren. Denn jeder von uns weiss bestens, dass noch immer Flugzeuge unplanmässig abstürzen und Unfälle geschehen.
Versuchen wir uns als zweites Beispiel die Situation vorzustellen, wo es um die Beurteilung der Röntgenbilder Ihrer Lunge ginge. Von wem würden Sie diese lieber ausgewertet haben, vom Arzt oder einer Maschine? Die meisten werden intuitiv den Arzt wählen, weil es schliesslich um eine höchstpersönliche und sehr sensible Angelegenheit geht. Dieser Entscheid ist bestens nachvollziehbar, aber rational falsch: Denn der Arzt mag bisher vielleicht nur ein paar Dutzend solcher Röntgenbilder gesehen haben, und auch das wohl nur unregelmässig. Die Maschine kennt aber in jedem Augenblick Millionen solcher Röntgenbilder und ist damit selbst jedem Spezialisten haushoch überlegen. Warum also dieses unlogische Ergebnis? Wegen einer kleinen Gemeinheit, die ich in meiner Frage versteckt hatte: dem unscheinbaren Wort «oder». Denn die für Sie beste Lösung bestünde darin, die Maschine die erste Auswertung machen und sie dann durch den Arzt plausibilisieren, und am Ende das Ergebnis – v.a. bei schlechten Resultaten – durch einen hoffentlich empathischen Arzt persönlich übermitteln zu lassen.
Das Miteinander
Genau diesen Ansatz sollten wir auch im Rechtsmarkt anwenden. Es geht also um make and buy bzw. um Anwalt und Maschine. Lassen wir andere Anbieter bzw. die Maschinen die Arbeiten machen, für die sie besser geeignet sind als der menschliche Anwalt. Und konzentrieren wir Anwälte uns darauf, wo wir die besseren Kompetenzen besitzen. Das ermöglicht, statt konfrontativ bzw. alternativ zu denken vielmehr konstruktiv bzw. kooperativ gemeinsam nach optimalen Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Das kann der Öffnung des Geistes und zum Finden neuer Ideen und zur Implementierung von Innovationen und zur Bewältigung von damit zusammenhängenden Veränderungen nur förderlich wirken.
Starten Sie den Selbstversuch und ersetzen Sie das gern verwendete Killerargument «oder» durch ein «und». Das wird zu differenzierteren und für alle Beteiligten besseren Ergebnissen führen.