Die Erfassung der Arbeitsleistung über verschiedene Messgrössen wie Zeit, Kundenkontakte, Auftragseingang oder ähnliches ist eine Medaille mit zwei Seiten: Einerseits dient sie dem Arbeitgeber zur Kontrolle und zur Messung der abgelieferten Arbeitsleistung. Zum anderen nutzt sie aber auch dem Arbeitnehmer, um seine erbrachte Arbeit für den Arbeitgeber sicht- und einordenbar zu machen. Der Vergleich mit dem Arbeitsvertrag zeigt dann, ob genug, zu wenig oder mehr Arbeit zu honorieren ist. Eigentlich eine klare Sache.
In Zeiten digitaler Lösungen wird die Messung der Arbeit jedoch immer kleinteiliger und die Systeme werden immer kreativer. Ein Blick auf die technischen Möglichkeiten und deren juristische Bewertung soll zeigen: Was ist möglich und – vor allem – was ist erlaubt?
Am Schulthess Forum Datenschutz im Arbeitsrecht wird über die ethische und juristische Einordung der Leistungserfassung gesprochen und zudem über Technik und Arbeitsrecht diskutiert. Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite debattieren vor allem über die Grenzen der Erfassung.
Die Veranstaltung kann vor Ort oder online besucht werden.