Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) sowie die dazugehörige Verordnung (EMBAV) treten auf den 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Damit sind die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle digitale Transformation der Bundesverwaltung geschaffen und ein wichtiger Schritt in Sachen E-Government getan.