Datenschutzerklärungen finden sich dort, wo Personendaten bearbeitet werden. Gelesen werden sie allerdings kaum. Doch nicht nur darin liegt eine Gemeinsamkeit zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Lassen sich Datenschutzerklärungen allenfalls als AGB qualifizieren und inwiefern können die Instrumente der AGB-Kontrolle darauf Anwendung finden? Eine kurze Analyse gibt Aufschluss.