Das Schweizer Erbrecht war seit dem Inkrafttreten im Jahr 1912 lediglich punktuell an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst worden. Seit 1. Januar 2023 ist nun das revidierte Erbrecht in Kraft. Die wichtigsten Änderungen: Erblasserinnen und Erblasser können über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.