Das Schiedsgutachten sollte wieder vermehrt zur Anwendung kommen. Es dient der Prozessvermeidung und der Prozessvereinfachung. Es entlastet die Gerichte und ist für die Parteien kostensparend. Die Durchführung eines gerichtlichen Beweisverfahrens erübrigt sich. Es kann vor oder während einem Zivilprozess vereinbart werden, vorausgesetzt, dass der streitige Anspruch schiedsfähig ist und das Gleichbehandlungsprinzip beachtet wird. Es ist nicht nur für die Parteien, sondern auch für das Gericht verbindlich.