Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) sowie die dazugehörige Verordnung (EMBAV) treten auf den 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Damit sind die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle digitale Transformation der Bundesverwaltung geschaffen und ein wichtiger Schritt in Sachen E-Government getan.
E-Government
Mit dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von
Behördenaufgaben werden die Rechtsgrundlagen für eine wirkungsvolle digitale
Transformation in der Bundesverwaltung sowie für die Zusammenarbeit zwischen
Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government geschaffen.