Seitdem die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts 2019 ihre Arbeit aufgenommen hat, musste sie mit Problemen kämpfen. Aufgrund dessen haben die Geschäftsprüfungskommissionen die Situation analysiert und festgestellt, dass bereits bei der Planung der Berufungskammer die Fallzahlen und der Bedarf an Richterinnen und Richtern unterschätzt wurden. Eine Gesetzesrevision im Bereich der Organisation des Bundesstrafgerichts soll Abhilfe schaffen.