Wer immer gesetzgeberisch arbeitet, ist gleichzeitig verantwortlich für die Qualität der Erlasse, zuallererst der Gesetzgeber, in der Schweiz der National- und der Ständerat sowie das Volk. Eine besondere Mitverantwortung fällt Lehre, Experten und Politikberatern zu. Mangelhafte Verfassungsbestimmungen, Gesetze und Verordnungen dürfen nicht verabschiedet werden – sie sind in der Zeit wachsender Regulierungen fatal.