Im Windschatten des Projekts Justitia 4.0 wird auch die Digitalisierung des Bundesverwaltungsverfahrens vorangetrieben. Bereits heute können die Parteien elektronisch Eingaben einreichen und die Behörden elektronisch Verfügungen eröffnen sowie das Akteneinsichtsrecht elektronisch gewähren. Diese Möglichkeiten werden in der Praxis aber nach wie vor gescheut. Eine Lagebetrachtung.