Immer häufiger bestehen Teams – auch im Rechtsbereich – aus einer künstlichen Intelligenz (KI) und Menschen. Wem sind die Ergebnisse urheberrechtlich zuzurechnen und geniessen solche gemeinsam oder hauptsächlich von einer KI geschaffenen Werke überhaupt urheberrechtlichen Schutz? Diverse aktuelle internationale Entscheide befassen sich mit dieser Frage. Das Wichtigste zur Rechtslage in der Schweiz.