Das Geschlecht muss in Studien und Statistiken des Bundes besser berücksichtigt werden. Zu dem Ergebnis kommen zwei relevante Berichte. Dementsprechend treten am 1. März 2024 Richtlinien in Kraft, in denen das Vorgehen und die Voraussetzungen für die Berücksichtigung festgelegt sind.
Geschlechterverteilung
Die Entwicklung der Geschlechterverteilung vor dem Bundesgericht lässt sich mittels computergestützter Methoden nachzeichnen. Demnach hat im vergangenen Jahrzehnt der Anteil von prozessführenden Anwältinnen zugenommen. Dieser Trend hin zu einer gleichmässigeren Verteilung ist auch für die Zusammensetzung des Spruchkörpers zu beobachten.