Seit diesem Jahr können Verwaltungsräte entscheiden, ob eine Generalversammlung physisch, hybrid oder virtuell durchgeführt werden soll. Hierbei hat der Verwaltungsrat diverse Aspekte sicherzustellen. Am besten erlässt er hierzu ein separates Reglement.
Generalversammlung
Die COVID-19-Pandemie hat eindrücklich gezeigt, wie notwendig die virtuelle Durchführung von Generalversammlungen sein kann. In dieser Hinsicht bringt die Schweizer Aktienrechtsrevision in vielen Punkten Verbesserungen. Dennoch muss sich der Verwaltungsrat bewusst sein, dass damit auch neue Vorschriften und Risiken verbunden sind. Das revidierte Aktienrecht tritt voraussichtlich auf Anfang 2023 in Kraft.