Schweiz von 2025-2027 im UNO-Menschenrechtsrat

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Schweiz von 2025-2027 im UNO-Menschenrechtsrat

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Förderung und Schutz der Menschenrechte

Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte überall auf der Welt sind ein Ziel der Schweizer Aussenpolitik. Sie zu achten, ist auch in der Bundesverfassung festgeschrieben und wird in verschiedenen von der Schweiz unterzeichneten internationalen Abkommen umgesetzt. So ist die Schweiz unter anderem Gaststaat des UNO-Menschenrechtsrates und des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte. Zum vierten Mal wurde sie in den UNO-Menschenrechtsrat gewählt und nimmt dort von Januar 2025 bis Ende 2027 Einsitz. 

Einsitz im UNO-Menschenrechtsrat

Die Schweiz unterstützt einige Themen besonders. Sie hat darum diverse Schwerpunkte auf der Agenda, wie die weltweite Abschaffung der Todesstrafe, die Durchsetzung des Folterverbots, die Förderung der Meinungsäusserungsfreiheit, den Schutz von Minderheiten sowie die Rechte der Frauen. Darüber hinaus wird sich für die Stärkung demokratischer Institutionen weltweit einsetzen durch die Förderung von Wahlstandards und die Betonung der Rolle der Menschenrechte für friedliche Proteste. Dabei werden gerade die Auswirkungen neuer Technologien wie Cyber-, Digital- und Neurotechnologien auf die Menschenrechte zur Sprache kommen. 

Brückenbauerin

Die Schweiz möchte gemäss ihrer Position den Dialog und die  Zusammenarbeit zwischen allen Staaten fördern und zu Lösungen auf Basis von internationalen Normen und Standards beitragen. Dem UNO-Menschenrechtsrat, einem der Hauptorgane der UNO, gehören im Zeitraum 2025-2027 mit der Schweiz 46 weitere Staaten an.