Kryptowährungen in der Nachlassplanung

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Kryptowährungen in der Nachlassplanung

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Sicherstellung des Zugangs der Erben

Wie bei herkömmlichen Nachlassgegenständen haben die Erben auch bei Kryptowährungen ein Interesse zu wissen, ob und in welcher Höhe der Erblasser Kryptowährungen besass und wie diese zugänglich sind. Im Gegensatz zu bspw. einem Banktresor, der aufgebrochen werden kann, besteht die Schwierigkeit bei Kryptowährungen darin, dass die Kenntnis über deren Bestand allein nicht ausreicht, sondern die Erben zudem erfahren müssen, wie sie auf die Kryptowährungen zugreifen können. Es ist davon auszugehen, dass derjenige, der den PIK oder die Seed Phrase hat, faktisch über die Kryptowährungen verfügen kann. Bei der Planung ist somit sicherzustellen, dass die Zugangsinformationen auf sicherem Wege an die (richtigen) Erben gelangen, ohne dass unberechtigte Personen diese Informationen zu ihrem Vorteil missbrauchen und die Kryptowährungen auf ihre eigene oder eine fremde Adresse transferieren können.

Custodial Wallet

Werden die Kryptowährungen in einem Custodial Wallet gehalten und von einer Krypto-Bank verwaltet, hat allein der Finanzintermediär Zugang zu den Kryptowährungen. Ähnlich wie bei einem Vertrag mit einer regulären Bank autorisiert der Erlblasser lediglich die Transaktionen über die Kryptowährungen. Gleich wie bei einer herkömmlichen Bank entspricht das zugrunde liegende Vertragsverhältnis regelmässig einem Auftrag oder einem Vertrag mit stark auftragsrechtlichen Elementen. Es ist in solchen Fällen davon auszugehen, dass der Auftrag mit dem Tod des Erblasser zwar endet, die Erben aber  in ihre Rechtsstellung nachrücken und folglich auch die vertraglichen Auskunfts- und Informationsrechte auf die Erben übergehen. In diesem Sinne hat der Erblasser dafür besorgt zu sein, dass die Erben von der Vertragsbeziehung mit der Krypto-Bank Kenntnis nehmen können. Wie bei herkömmlichen Bankkonti dürfte sich diese Information – zumindest bei Binnensachverhalten – regelmässig aus der Steuererklärung ergeben.

Non-Custodial Wallet

Sollte der Erblasser das Key Pair und die Adresse hingegen in einem Non-Custodial Wallet aufbewahren, zu welchem allein sie Zugang hat, besteht erhöhter Planungsbedarf. Zwar dürften die Erben ebenso – zumindest wiederum bei einem nationalen Sachverhalt – aus der Steuererklärung Kenntnis vom Bestehen der Kryptowährungen erlangen. Daraus ergibt sich jedoch noch nicht, wie sie auf die Kryptowährungen zugreifen können. Einerseits sind in der Praxis regelmässig die Zugangsdaten an sich unbekannt, anderseits wissen die Erben die vorhandenen Zugangsdaten nicht anzuwenden. Den Erben steht weder eine Krypto-Bank noch eine private Stelle oder öffentliche Behörde zur Verfügung, an die sie sich zwecks Beschaffung notwendiger Informationen wenden können. Das Risiko, dass die Kryptowährungen für immer verloren sind, ist deshalb sehr gross, zumal das im Wallet enthaltene Key Pair bei wiederholt falscher Eingabe des PIN bei einigen Wallets gelöscht wird. Um den Zugang der Erben zum Non-Custodial Wallet (inkl. PIN bzw. Passwort) oder zur Seed Phrase sicherstellen, gibt es in der Praxis verschiedene Möglichkeiten, insbesondere die Aufsetzung eines Krypto-Zugangsplans (Crypto Access Plan). Weil der Besitz des Wallet mitsamt PIN oder allein der PIK oder die Seed Phrase ausreicht, um auf die Kryptowährungen zuzugreifen, ist der Krypto-Zugangsplan getrennt vom Wallet und der Seed Phrase aufzubewahren. So können unberechtigte Zugriffe i.d.R. vermieden werden.

Missbrauchsgefahr minimieren

Um der Missbrauchsgefahr durch einen Unberechtigten entgegenzuwirken, hat der Erblasser etwa die Möglichkeit einer Multisignatur (Multisig), bei welcher es mehrere PIK braucht, um eine Transaktion zu signieren und auszuführen. Damit kann er sicherstellen, dass nicht ein einzelnes Mitglied der Erbengemeinschaft auf die Kryptowährungen zugreifen kann, sondern nur alle Erben gemeinsam Zugriff haben. Ebenso kann das Einstimmigkeitsprinzip mit der Methode Shamir’s Secret Sharing Scheme sichergestellt werden. Nach dieser Methode wird z.B. die Seed Phrase in mindestens drei Teilstücke zerschnitten, die dann bereits zu Lebzeiten an alle Erben oder an zwei Erben und den Willensvollstrecker verteilt werden. Die Erben müssen folglich alle gemeinsam (allenfalls unter Mitwirkung des Willensvollstreckers) handeln, um das Wallet mittels Seed Phrase wiederherzustellen und auf die Kryptowährungen zugreifen zu können.