Digitalisierung: Diverse wichtige Aspekte werden unterschätzt

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Digitalisierung: Diverse wichtige Aspekte werden unterschätzt

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Der EDÖB wird in seiner Aufsichtstätigkeit mehr und mehr mit Argumenten konfrontiert, dass Vorhaben der digitalen Transformation dem aktuellen technologischen Stand entsprächen und deshalb weder besonderer Begründungen noch zweck- und umfangmässiger Beschränkungen bedürften. Allerdings können unbegründete Eingriffe in die Persönlichkeit der Betroffenen negative Auswirkungen auf Projekte haben, indem sie zu Verzögerungen führen. 

Beispiele im aktuellen Tätigkeitsbericht des EDÖB

Der EDÖB hält in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht Beispiele hierfür fest. Eines davon ist die Einführung eines Registers der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen zur Kriminalitätsbekämpfung: Hier hat der EDÖB die Verwaltung vergeblich dazu angehalten, im Gesetz die Zwecke des Registers abschliessend zu formulieren sowie in der Botschaft an das Parlament die zahlreichen Online-Zugriffe von Behörden auf das Register ausreichend begründen. Angesichts deren Nichtberücksichtigung drohen dem Vorhaben Verzögerungen.
 

Ähnlich sieht es bei der geplanten nationalen Verknüpfung der kantonalen Polizeisysteme über eine Abfrageplattform aus: Trotz der Dringlichkeit des Vorhabens ist bis heute nicht klar, worin die Beteiligung des Bundes bestehen soll und welche Infrastrukturen er für kantonale Aufgaben bereitzustellen gedenkt, auf welche Bürgerdaten die Polizeiorgane zugreifen sollen und wann der Bund welche Rechtsetzungsvorhaben einzuleiten gedenkt. Eine Projektplanung, welche die rechtsstaatlichen Implikationen und Risiken des Gesamtvorhabens für den Persönlichkeitsschutz der Schweizer Bevölkerung abschätzbar macht, sei allerdings nötig, denn ohne eine zeitnahe Beantwortung dieser Grundsatzfragen könnte sich die Realisierung dieses Projekts hinziehen.
 

Vermeidbare Verzögerungen gibt es auch bei digitalen Vorhaben privater Unternehmen zu beobachten. So hatte der US-Konzern Meta ankündigt, im Hinblick auf das Training von KI auf die Daten der erwachsenen Nutzerinnen und Nutzer zugreifen zu wollen. Anstatt die Auswirkungen auf die Persönlichkeit seiner Kunden rechtzeitig ausreichend zu berücksichtigen, musste Meta sein Vorhaben inzwischen auch in der Schweiz wieder fallen lassen. 

Eingriff in das Öffentlichkeitsprinzip

Verbesserungsbedarf wird zudem bei der Erstellung und digitalen Verwaltung amtlicher Dokumente festgestellt. Um die steigende Zahl von Zugangsgesuchen nach dem Öffentlichkeitsgesetz zeitgerecht zu bewältigen, müssen die Bundesbehörden solche Dokumente vermehrt mit einfachen elektronischen Vorgängen zugänglich machen und gegebenenfalls darin enthaltene Inhalte automatisieren und schwärzen. In Teilen der Bundesverwaltung setzten sich ausserdem Bestrebungen fort, Behördentätigkeiten ganz oder teilweise vom Anwendungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes auszunehmen und den vom Gros der Bundesangestellten gelebten Paradigmenwechsel vom Geheimhaltungs- zum Öffentlichkeitsprinzip durch bürokratische Erschwernisse zu gefährden.