Die COVID-19-Pandemie hat eindrücklich gezeigt, wie notwendig die virtuelle Durchführung von Generalversammlungen sein kann. In dieser Hinsicht bringt die Schweizer Aktienrechtsrevision in vielen Punkten Verbesserungen. Dennoch muss sich der Verwaltungsrat bewusst sein, dass damit auch neue Vorschriften und Risiken verbunden sind. Das revidierte Aktienrecht tritt voraussichtlich auf Anfang 2023 in Kraft.
Was in US-Zivilprozessen im Rahmen der «pre-trial discovery» begann, ist heute auch hierzulande in behördlichen und internen Untersuchungen die Regel: Die Aufbereitung und Untersuchung grosser Mengen an E-Mails und weiteren Dokumenten. Doch wie mit der Datenflut umgehen?
Die Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ) hat gemeinsam mit Ioannis Martinis,
Dozent und Head of Legal Tech der Coop Rechtsschutz AG, einen neuen Lehrgang
konzipiert, der sich der Digitalisierung der Jurisprudenz widmet. Beim «CAS Legal
Tech» stehen jedoch nicht nur Technologien, wie Künstliche Intelligenz und
Blockchain auf dem Programm, sondern auch Themen wie agiles Projekt
Management, Legal Marketing, digitale Ethik, Risk Management und Innovation. Wir
haben mit ihm über den Lehrgang gesprochen und dabei auch einen Blick in die
Zukunft der Rechtsbranche geworfen.
Viele Anwälte nehmen im Hinblick auf die Digitalisierung des Rechtsmarktes eine Abwehrhaltung ein. Ein Fehler, der sich aus der Charakteristik der Berufsgruppe erklären lässt und der dennoch fatal für jene sein könnte, die sich Innovationen erst dann öffnen, wenn sie fehlerfrei funktionieren. Sie verschliessen sich der Chance, sich in Ergänzung zu Legal Tech wieder darauf konzentrieren zu können, wo der Mensch die besseren Kompetenzen besitzt.
Legal Tech gilt als Meilenstein für die Rechtsbranche. Die Verschmelzung von Recht und Technik ist dabei, den Markt zu revolutionieren. Schlagworte wie Digitalisierung, Smart Contracts, Blockchain, KI oder Automatisierung von Dokumenten sind in aller Munde – und werden viel diskutiert. Dort setzt die Swiss Legal Tech an.
Die erfolgsabhängige Anwaltsvergütung ist in Deutschland nach wie vor im Grundsatz verboten und kann bislang nur unter bestimmten Umständen vereinbart werden. Das könnte sich jetzt ändern, und zwar über den Umweg der automatisierten Rechtsdienstleistung.