Berichte zu Geschlechtereffekten und geschlechtsspezifischen Unterschieden zeichnen ein deutliches Bild
Die Studien des Bundes berücksichtigen das Geschlecht nicht ausreichend. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht von PrivatePublicConsulting, der vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) in Auftrag gegeben wurde. In Ergänzung dazu statuiert eine vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführte Bestandsaufnahme zur Berücksichtigung der Variable Geschlecht in den Bundesstatistiken, dass die zuständigen Einheiten innerhalb der Bundesverwaltung nicht über die nötigen Instrumente verfügen, um zu beurteilen, wann und wie das Geschlecht erhoben werden muss.
Bestehende Lücken schliessen: neue Richtlinien ab 1. März 2024
Das Wissen über Geschlechtereffekte und geschlechtsspezifische Unterschiede in Studien und statistischen Daten des Bundes muss also verbessert werden. Um diese zutage getrenenen Lücken zu schliessen, hat der Bundesrat Richtlinien verabschiedet, die am 1. März 2024 in Kraft treten werden und darauf abzielen, das Wissen und das Verständnis für geschlechtsspezifische Auswirkungen zu schüren und statistische Daten nach Geschlecht besser zu erheben und zu verarbeiten. Die neuen Richtlinien sind eine weitere Massnahme der Gleichstellungsstrategie 2030. Um die Verwaltungseinheiten bei der Überprüfung der Relevanz des Geschlechts bei Studien und Statistiken zu unterstützen, stellt das EBG unter anderem auf seiner Website Leitfragen bereit.