Obwohl sich im Rahmen einer eingehenden Analyse bei der lebenslangen Freiheitsstrafe keine Anwendungs- oder dringliche Sicherheitsprobleme hervorgetan haben, wird eine Reform angestrebt. Insbesondere soll sie besser von der 20-jährigen Freiheitsstrafe und der Verwahrung abgegrenzt werden können. Die Vernehmlassung zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) läuft.