Justitia 4.0 peilt einen weiteren Meilenstein mit der schweizweiten elektronischen Kommunikation in der Justiz an. Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) soll die Digitalisierung in den Bereich weiter voranbringen. Ein Vorentwurf wurde beraten.
Justitia 4.0
Im Windschatten des Projekts Justitia 4.0 wird auch die Digitalisierung des Bundesverwaltungsverfahrens vorangetrieben. Bereits heute können die Parteien elektronisch Eingaben einreichen und die Behörden elektronisch Verfügungen eröffnen sowie das Akteneinsichtsrecht elektronisch gewähren. Diese Möglichkeiten werden in der Praxis aber nach wie vor gescheut. Eine Lagebetrachtung.
Die Schweizer Justiz soll künftig in der Lage sein, digital zu arbeiten. Ziel ist es, den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht in allen Verfahrensabschnitten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahrens einzuführen. Der Austausch wird über die Justizplattform Justitia.Swiss stattfinden.
Papier ist passé, der gute alte Akt hat ausgedient. So die Botschaft, die das Projekt Justitia 4.0 vermittelt. Schweizweit soll innerhalb der nächsten acht Jahre der gesamte Rechtsverkehr elektronisch ablaufen. An der Universität Luzern fiel im Beisein von gewichtigen Vertretern aus der Schweizer Juristenlandschaft der Startschuss.