Die COVID-19-Pandemie hat eindrücklich gezeigt, wie notwendig die virtuelle Durchführung von Generalversammlungen sein kann. In dieser Hinsicht bringt die Schweizer Aktienrechtsrevision in vielen Punkten Verbesserungen. Dennoch muss sich der Verwaltungsrat bewusst sein, dass damit auch neue Vorschriften und Risiken verbunden sind. Das revidierte Aktienrecht tritt voraussichtlich auf Anfang 2023 in Kraft.