Fortbildung für Juristen: Entlastung durch Online-Angebote

Fortbildung für Juristen: Entlastung durch Online-Angebote

Fortbildung für Juristen

Quelle: istock/MicroStockHub

Seit etwas mehr als vier Jahren müssen Fachanwälte statt der früher zehn nunmehr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung jährlich je Fachgebiet nachweisen. Fachanwaltslehrgänge bedeuten für die Kollegen teils einen nicht unerheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand, insbesondere, wenn die Seminare nicht in der unmittelbaren Umgebung stattfinden. Glücklicherweise gibt es ein mannigfaltiges Angebot an Online-Seminaren, das man bequem in der Kanzlei oder vom heimischen Büro aus nutzen kann. 


Online-Seminare als interaktive Veranstaltung


Voraussetzung für die Anerkennung eines Online-Seminars als Fortbildung ist gemäß § 15 Abs. 2 FAO die Möglichkeit der Interaktion sowohl mit dem Referenten als auch mit den übrigen Teilnehmern während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung. Zudem muss der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden. Dies ist mit den heutigen technischen Möglichkeiten kein Problem mehr, beispielsweise durch regelmäßige Aktivitätskontrolle der Nutzer im Online-Seminar. Auf diese Weise können Anwälte ihre kompletten Fortbildungsstunden abdecken, ohne eine Ortsveränderung vorzunehmen oder Geld für Reisen und Übernachtungen auszugeben. Lediglich die Seminartermine stehen fest und müssen eingehalten werden, ansonsten steht dem Anwalt die Gestaltung der Teilnahme frei. 

Fortbildung im Selbststudium

Doch es geht auch noch einfacher. Fünf der vorgegebenen 15 Zeitstunden können im Selbststudium absolviert werden, vorausgesetzt, es wird ein entsprechender Nachweis erbracht. Der Gesetzgeber erleichtert damit gewissermassen das Erreichen der zusätzlichen fünf Stunden, die seit dem 1.1.2015 hinzugekommen sind. Der Nachweis ist denkbar einfach zu leisten: So sieht das Angebot des Deutschen Anwaltvereins z.B. vor, dass je Stunde Fortbildung aus einem Fragenpool etwa vier Multiple Choice Fragen mit verschiedenen Antwortmöglichkeiten gestellt werden. Die Fragen können nach dem Lesen des Textes nacheinander beantwortet werden. Bei korrekter Beantwortung von 75% der Fragen kann sich der Nutzer eine Bescheinigung ausdrucken, die als Fortbildungsnachweis im Sinne des § 15 FAO dient. 


Ähnliches gilt für e-Learning Module. Hier kann man zum selbstgewählten Termin den Vortrag eines zertifizierten Referenten ansehen. Innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes erfolgt dann die Lernerfolgskontrolle – ebenfalls meist mittels eines Multiple-Choice-Tests – zu einem für den Nutzer passenden Zeitpunkt.


Pluspunkte der Präsenzveranstaltungen

Allerdings haben Online-Angebote in einigen Bereichen durchaus Nachteile gegenüber den klassischen Präsenz-Seminaren. Zwar ist eine gewisse Interaktion sowohl mit dem Vortragenden als auch den anderen Teilnehmern gewährleistet, doch ein intensiver Austausch findet nicht statt, schon allein dadurch, dass man sich nicht sieht bzw. persönlich gegenübersteht. Auch die Möglichkeiten für Feedback und das Vertiefen einzelner Themen durch Übungen sind durch die technischen Gegebenheiten begrenzt.


Viele nutzen die Fachanwaltslehrgänge auch ganz bewusst zum Netzwerken. Hier trifft man Kollegen wieder oder lernt neue kennen und hat Gelegenheit zum informellen Austausch am Rande der Veranstaltungen. Und wenn Seminare an attraktiven Tagungsorten angeboten werden, wie z.B. auf Mallorca oder am Gardasee, kann die Zeit durchaus zum Mini-Urlaub oder für ein paar Tage Erholung genutzt werden. Spätestens da kann das Online-Seminar nicht mehr mithalten.