Der Start von barrierefreiem e-Government
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG hat 2004 vieles angefangen. Hier wurde gesetzlich festgelegt: Behörden sind für alle da – auch für Menschen mit Behinderungen. Werden Behörden digital, müssen ihre Online-Dienstleistungen barrierefrei sein. Einen ersten Standard dazu gab 2005 die damalige P028 (Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten), einen zweiten auf nationaler Ebene der E-Accessibility Standard eCH-0059. Im Jahr 2020 wurde letzterer vollständig überarbeitet und erweitert. Seit diesem Jahr wurde der Bundesstandard P028 durch den eCH-Standard ersetzt und für den Bund als verbindlich erklärt.
Auf dem Vormarsch
Der erste öffentliche Anlass zum Thema fand dann auch 2004 an der ETH statt. Es folgten bis heute Veranstaltungen, Austauschgruppen und Vernetzungen zwischen den beteiligten Organisationen. Das hat die praktische Umsetzung vorangetrieben. Die Webseiten von Behörden sind aktuell bereits auf einem guten Level. Bei den Kantonen nehmen einige eine Vorreiterstellung ein, so Zürich, Bern oder Basel. Blickt man ins Ausland zählen Skandinavien, das vereinigte Königreich UK, Spanien, Portugal Australien und die Niederlande zu den Vorbildern.
Es besteht Handlungsbedarf
Trotz kontinuierlichen Fortschritten gibt es weiterhin Handlungsbedarf. Kurz zusammengefasst sind folgende Punkte aktuell noch ungenügend:
- Barrierefreiheit ist noch nicht in allen Prozessen in der Entwicklung digitaler Dienstleistungen integriert und wird auch deswegen teilweise vergessen
- Betroffene stehen zu wenig im Zentrum. Würden Betroffene von Beginn an einbezogen, könnten Barrieren früh erkannt und eine kostspielige Nachbearbeitung vermieden werden.
- Barrierefreiheit ist innerhalb des Abwicklungsprozesses nicht vollständig umgesetzt: Beispiel Steuererklärung. Diese kann online ausgefüllt werden, muss dann zur Einreichung teilweise noch ausgedruckt und von Hand unterschrieben werden.
- Die PDF’s sind nach wie vor sehr oft noch nicht barrierefrei.
- Besonders kleinere Gemeinden haben im Vergleich zu den Kantonen Nachholbedarf
- Der Standard eCH-0059 ist für den Bund verbindlich. Kantonen bleibt es offen, diesen als verbindlich zu übernehmen, ansonsten bleibt der Standard für sie eine Empfehlung. Für Private gibt es keine Vorgaben.
Augenmerk auf Qualitätssicherung
Auch für die Qualität gibt es im eCH-Standard neue Vorgaben. Darin ist ein nationales Monitoring anhand vordefinierter Stichproben enthalten, welches die periodische Überprüfung von Online-Dienstleistungen von Behörden vorsieht. Barrierefreiheit soll mit einem zweistufigen System geprüft werden:
- eine einfache Prüfung mittels automatisierter Testkriterien und
- eine vollständige Prüfung mit manuellen. Die manuellen Prüfungen mit Testpersonen mit einer Behinderung sind sehr wichtig. Denn viele Barrieren lassen sich nur so erkennen.
Weitere Informationen zur E-Accessibility und speziell zum barrierefreien E-Government bietet die Webseite des Eidgenössischen Department für Inneres. Am 4. November findet die E-Accessibility Fachtagung statt.