Sondervergütungen in Form von Bonus- oder Gratifikationszahlungen sind in der liechtensteinischen Unternehmenspraxis weit verbreitet. Während aufrechtem Arbeitsverhältnis sind sie ein probates Mittel zur Anerkennung bisheriger Leistungen und spornen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zu künftigem Engagement an.
Gerade bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen münden die sogenannten Bonusklauseln jedoch häufig in langwierigen Verfahren, die das Unternehmen – unabhängig von ihrem Ausgang – schnell tausende von Franken kosten können. Nicht selten sind solche Rechtsstreitigkeiten Unklarheiten bei der Formulierung, Fehlern bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme oder problembehafteten betrieblichen Übungen geschuldet. Sie wären also vermeidbar …