Das Postulat der Rechtsformneutralität des Steuerrechts gebietet, dass die Form der Besteuerung möglichst wenig Einfluss auf die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens haben soll. Jedoch sind Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter gänzlich anderen Besteuerungsregeln unterworfen als Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften. Die Wahl der Rechtsform hat mithin einen signifikanten Einfluss auf die Besteuerung ihrer Partner bzw. Gesellschafter. Wichtige praktische Anwendungsbeispiele sind unter anderem Anwaltskanzleien.