Da Anwaltsmandate häufig auch Fragen ausserhalb des Rechts beinhalten und Klienten die Lösung für Ihre Probleme bevorzugt aus einer Hand erhalten wollen, ist der Beizug von Experten aus anderen Fachgebieten unentbehrlich. Diesem Anspruch kommen Anwaltsbüros nach, indem sie in sog. interdisziplinären Partnerschaften (multidisciplinary partnership, MDP) ausserrechtliche Dienstleistungen mit branchenfremden Partnern anbieten. Das Bundesgericht lehnt nun den Registereintrag von Anwälten einer MDP grundsätzlich ab – eine Sicht, die es zu hinterfragen gilt.