Umzug melden, neuen Pass beantragen oder eine Parkkarte bestellen: Vieles davon wird online erledigt. Elektronische Behördendienstleistungen, oder E-Government, gewinnen an Gewicht. Aber nur barrierefreies E-Government ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Verwaltung. Dafür braucht es gewisse Vorkehrungen.
Die Schweizer Justiz soll künftig in der Lage sein, digital zu arbeiten. Ziel ist es, den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht in allen Verfahrensabschnitten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahrens einzuführen. Der Austausch wird über die Justizplattform Justitia.Swiss stattfinden.
Künstliche Intelligenz (KI) und automatisierte bzw. automationsgestützte Entscheidungsfindung (Automated Decision Making – ADM) haben das Potenzial, die öffentliche Verwaltung nachhaltig zu verändern. In welchen Bereichen könnte KI bzw. ADM künftig eingesetzt werden? Welche rechtlichen Herausforderungen sind damit verbunden?
Deutschland ist dafür bekannt, eines der besten Rechtssysteme der Welt zu haben. Allerdings scheint sich dies zumindest in der Wahrnehmung von Politik und Bürgern in jüngster Zeit nicht mehr zu bestätigen: Die Menschen verlieren das Vertrauen in die Justiz, der Unmut wird immer lauter. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Papier ist passé, der gute alte Akt hat ausgedient. So die Botschaft, die das Projekt Justitia 4.0 vermittelt. Schweizweit soll innerhalb der nächsten acht Jahre der gesamte Rechtsverkehr elektronisch ablaufen. An der Universität Luzern fiel im Beisein von gewichtigen Vertretern aus der Schweizer Juristenlandschaft der Startschuss.
Des einen Freud, des anderen Leid: Die deutsche Justiz plagen Nachwuchssorgen. Wo früher zwei Prädikatsexamina erforderlich waren, um überhaupt ins Auswahlverfahren zu gelangen, werden mittlerweile zahlreiche Zugeständnisse gemacht. Rosige Zeiten für Bewerber also.