Die Kindesschutzbehörde ordnet, wenn nötig, die Vertretung eines Kindes an und bezeichnet als Beistand eine in fürsorgerischen und rechtlichen Fragen erfahrene Person. Eine solche Vertretungsperson kann dann notwendig werden, wenn die Unterbringung eines Kindes fraglich ist. Die Frage, wer für die Vertretungskosten aufzukommen hat, ist insbesondere im Rechtsmittelverfahren relevant.
Die Post ist dabei, ein E-Voting-System zu entwickeln. Die Ergebnisse der ersten unabhängigen Prüfungen liefen seit Juli 2021. Sie zeigen: Das System wurde seit 2019 wesentlich verbessert. Mängel fanden die Expertinnen und Experten u.a. beim kryptografischen Protokoll, das die Verifizierbarkeit unter Wahrung des Stimmgeheimnisses gewährleisten soll.
Wenn von der Digitalisierung deutscher Behörden und Gerichten die Rede ist, stehen zumeist die Misserfolge im Fokus: Papierakten statt eAkte, Telefaxgeräte statt Datenhighway. Dabei ist der digitale Aufbruch der Justiz längst in Fahrt gekommen. Allerdings klafft zwischen den Oasen der Digitalisierung und den hergebrachten Aktenböcken tatsächlich noch eine grosse Lücke.
Im Windschatten des Projekts Justitia 4.0 wird auch die Digitalisierung des Bundesverwaltungsverfahrens vorangetrieben. Bereits heute können die Parteien elektronisch Eingaben einreichen und die Behörden elektronisch Verfügungen eröffnen sowie das Akteneinsichtsrecht elektronisch gewähren. Diese Möglichkeiten werden in der Praxis aber nach wie vor gescheut. Eine Lagebetrachtung.
Die Entwicklung der Geschlechterverteilung vor dem Bundesgericht lässt sich mittels computergestützter Methoden nachzeichnen. Demnach hat im vergangenen Jahrzehnt der Anteil von prozessführenden Anwältinnen zugenommen. Dieser Trend hin zu einer gleichmässigeren Verteilung ist auch für die Zusammensetzung des Spruchkörpers zu beobachten.
Seit 2011 beleuchtet die Studie eGovernment MONITOR die Situation der digitalen Verwaltung in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Hierbei steht der Zyklus digitaler Verwaltung im Fokus, welcher deren Bekanntheit, Nutzung, Akzeptanz und Barrieren erfasst. Die Ergebnisse 2021 sprechen eine deutliche Sprache: Die Digitalisierung des Staates geht nur schleppend voran und bleibt hinter den Entwicklungen in Wirtschaft und Privatleben der BürgerInnen zurück.